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Syrerin erleidet bei Rüchschaffung Totgeburt: Keine Hilfe erhalten

Ein syrisches Paar, hier der Ehemann mit einer Schwägerin, hat bei einer Rückschaffung durch die Schweiz ein Kind verloren. Ein Schweizer Grenzwächter steht seit Mittwoch in Bern vor Gericht. Er soll der Ehefrau medizinische Hilfe verweigert haben. KEYSTONE/PETER KLAUNZER sda-ats

(Keystone-SDA) Schweizer Grenzwächter sollen einer schwangeren Syrerin trotz starker Schmerzen und Blutungen keine medizinische Hilfe gewährt haben. Die Frau erlitt eine Totgeburt. Der Chef des Grenzwachtteams steht seit Mittwoch vor dem Militärgericht in Bern.

Ihm wird vorgeworfen, dass er als ranghöchster Verantwortlicher des Grenzwächterteams der Frau keine medizinisch Hilfe zukommen liess, obschon Angehörige der Schwangeren mehrfach darum baten.

Die Schwangere gehörte mit ihrem Mann, den Kindern und ihrer Schwester zu einer grösseren Flüchtlingsgruppe, die von Italien unterwegs nach Frankreich war. An der schweizerisch-französischen Grenze wurde die Gruppe gestoppt und sollte via Brig nach Italien zurückgeschafft werden.

Zunächst wurden die Flüchtlinge per Bus von Vallorbe nach Brig gefahren, wo sei kurz vor 14.30 Uhr ankamen. Von dort hätte es im Zug weiter gehen sollen nach Domodossola. Weil das Passagieraufkommen wegen der beginnenden Ferien gross war, entschied der verantwortliche Grenzwächter, dass die Gruppe erst kurz vor 17 Uhr im Zug nach Italien weiterreisen sollte.

“Baby, Baby”

Während der Busreise nach Brig bekam die etwa in der 27. Woche schwangere Frau Schmerzen und später auch Blutungen. In Brig wurde die Gruppe in Kontrollräumen der Grenzwache untergebracht.

Er habe die Grenzwächter drei-, viermal auf Englisch angesprochen und um ärztliche Hilfe für seine Frau gebeten, schilderte der Ehemann als Zeuge vor dem Militärgericht 4 in Bern.

Seine Schwägerin könne kein Englisch, habe aber den Grenzwächtern immer wieder gesagt “Baby, Baby”. “Das Wort versteht man doch in allen Sprachen”, sagte der Ehemann. Doch die Grenzwächter hätten nichts unternommen.

Die Ehefrau selber schilderte, sie sei in Brig auf einer Holzpritsche gelegen, habe geweint und Schmerzenslaute von sich gegeben. Weshalb man ihr keine ärztliche Hilfe zukommen liess, habe man ihr nicht gesagt.

Die Ehefrau sprach stets überlegt, höflich und mit fester Stimme, auch wenn sie die teilweise intimen Fragen zur Geburt und zum Durchlebten sichtlich bewegten.

Vorgesetzter entscheidet

Der Angeklagte selber wurde am Mittwoch nicht befragt. Als Zeugen traten hingegen zwei ehemalige Arbeitskollegen der Grenzwache auf, beide Frührentner. Sie sagten übereinstimmend, dass der Einsatzleiter, also der Angeklagte, zu entscheiden hatte, ob medizinische Hilfe angefordert wird.

Die ehemaligen Grenzwächter hatten seinerzeit die Lage der Frau nicht als dramatisch eingestuft, wie sie berichteten. Doch beide betonten, ihren Vorgesetzten informiert zu haben, dass ein Mann der Flüchtlingsgruppe einen Arzt für seine Frau verlangt habe.

Erst als die Frau beim Gang zum Zug habe gestützt werden müssen, sei ihm klar geworden, dass etwas nicht stimme, sagte einer der beiden ehemaligen Grenzwächter. Er habe sich erneut an den Vorgesetzten gewandt, doch der sei gerade am Telefon gewesen. Er habe nur gehört: “verlade jetzt”.

In Domodossola reagierten die italienischen Behörden rasch und brachten die Frau ins Spital. Dort kam das Kind, ein Mädchen, tot zur Welt.

“Da muss man reagieren”

Der medizinische Gutachter erläuterte am Mittwoch vor Gericht, dass es bei der Schwangeren zu einer Teilablösung der Plazenta gekommen sei. Bei einer vollen Ablösung der Plazenta trete der Tod der Ungeborenen innert Minuten ein. Bei einer Teilablösung bestünden hingegen gute Chancen, dass der Fötus mit rascher medizinischer Hilfe gerettet werden könne.

Wenn eine im siebten oder achten Monat schwangere Frau über starke Schmerzen und Blutungen klage, “muss man reagieren”, betonte der Gutachter vor dem Militärgericht. “Da braucht es keinen Medizinier”, um zu erkennen, dass solche Symptome möglicherweise auf ein medizinisches Problem hindeuten.

Der Prozess vor dem Militärgericht in Bern dauert voraussichtlich bis am Freitag. Der Anklage sind drei verschiedene Varianten zugrunde gelegt. Diese hängen unter anderem davon ab, wann im strafrechtlichen Sinn das Leben eines ungeborenen Kindes beginnt und wann dessen Tod eingetreten ist. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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