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Internet-Demokratie: Misstrauen wächst zu Recht

Swissinfo Redaktion

Lange Zeit auf einen kleinen Kreis von IT-Spezialisten beschränkt, haben Ängste vor der elektronischen Stimmabgabe nun auch die Politik erreicht – mit voller Wucht. Das sei gut so, findet Jean-Daniel Delley, Rechtsprofessor im Ruhestand an der Universität Genf.

“Die elektronische Stimmabgabe, in welcher Form auch immer, sollte erst dann eingeführt werden, wenn Fragen der Sicherheit, des Wahlgeheimnisses und der Beseitigung von Missbrauch geklärt sind. Demokratie ist Vertrauenssache und ohne Vertrauen kann keine Demokratie überleben.” In seinem ersten BerichtExterner Link über die elektronische Stimmabgabe vom 9. Januar 2002 (S. 627) scheint sich der Bundesrat der Risiken dieser neuen Abstimmungsmethode bewusst zu sein. Gleichzeitig will er aber keine Zeit verlieren, “die Demokratie zu modernisieren und attraktiver zu machen” (S. 620), damit sich die Schweiz “gut am Markt positionieren kann” (S. 622), wo “der internationale Wettbewerb hart ist”.

Ideen der reformistischen Linken

Inspiriert von den politischen Think Tanks, die sich Anfang der 1960er-Jahre in Frankreich entwickelten, erschien Domaine PublicExterner Link erstmals im Oktober 1963.

Das unabhängige Magazin bringt die Ideen der reformistischen Linken in der Westschweiz zum Ausdruck. Im Jahr 2006 gab Domaine Public den Druck auf, und ist seither im Internet frei zugänglich.

Den Vorsitz im Verwaltungsrat hat die ehemalige Bundespräsidentin Ruth Dreifuss.

Die ersten Arbeiten und die Pilotversuche wurden kaum angefochten. Nur Computerspezialisten forderten die Veröffentlichung des Quellcodes der verwendeten Software, um die Ordnungsmässigkeit der Vorgänge zu überprüfen (PD 1784). Genf, Neuenburg und Zürich gehören zu den Pionierkantonen auf diesem Gebiet. Genf hat sogar ein eigenes System entwickelt – eine Investition von fast 8 Millionen Franken –, in der Hoffnung, es vermarkten zu können. Auch die PostExterner Link hat ein System geschaffen und konkurriert mit den Genfern. Es geht also nicht nur um die Zukunft der Demokratie, sondern auch um wirtschaftliche Interessen.

Nach diesem langen VersuchsprozessExterner Link will der Bundesrat das Projekt der elektronischen Stimmabgabe abschliessen, damit zwei Drittel der Kantone diesen neuen Weg der politischen Beteiligung bereits 2019 einführen können. Bereits bei den letzten Kantonswahlen konnten die Genfer Wähler diesen Kanal nutzen. Diese Möglichkeit beeinflusste die Wahlbeteiligung kaum, die laut Yves NideggerExterner Link – SVP-Nationalrat und gescheiterter Kandidat für den Genfer Staatsrat – durch das relativ geringe Interesse der neu Eingebürgerten untergraben wurde.

Die Zurückhaltung und Ängste, die lange Zeit auf einen kleinen Kreis von IT-Spezialisten beschränkt waren, wirken sich nun auch auf die Politik aus. Das Parlament des Kantons Uri hat sich gerade fast einstimmig geweigert, eine Rechtsgrundlage für die elektronische Stimmabgabe zu schaffen. Auf Bundesebene will Nationalrat Marcel Dobler (FDP/SG), einer der Gründer von Digitec, einem Unternehmen, das sich hauptsächlich auf den Online-Verkauf von Computergeräten spezialisiert hat, die Wahlsysteme einem Stresstest unterziehen. Um die besten Hacker anzuziehen, schlägt er vor, denjenigen, denen es gelingt, Stimmen zu fälschen, einen Bonus von bis zu einer Million Franken anzubieten. Er will seinen AntragExterner Link zurückziehen, wenn der Bundesrat die Durchführung von Tests ankündigt. Sein Kollege Franz Grütter (SVP/LU), Inhaber eines IT-Unternehmens, will ein vierjähriges MoratoriumExterner Link einführen, um die Erfahrungen im Ausland vor dem Hintergrund der jüngsten Cyber-Attacken, insbesondere gegen elektronische Wahlsysteme, zu bewerten.

“Es geht nicht darum, technische Innovationen grundsätzlich abzulehnen.”

Der radikalste VorschlagExterner Link kommt vom Grünen Balthasar Glättli (ZH): Alle wesentlichen Etappen einer Wahl und einer Abstimmung müssen öffentlich nachprüfbar sein; die Feststellung der Ergebnisse muss von den Wählern ohne besondere Fachkenntnisse nachprüfbar sein (PD 2191). Es sei darauf hingewiesen, dass seine parlamentarische Initiative von Abgeordneten aller Parteien mitunterzeichnet wird, mit Ausnahme der CVP. Der Vorschlag bezieht sich auf die demokratische Selbstverwaltung des Abstimmungsprozesses: Die Bürger selbst übernehmen die Kontrolle über die ordnungsgemässe Durchführung. Bei der elektronischen Stimmabgabe kann diese Überprüfung jedoch nur Experten anvertraut werden. Zumindest vorläufig.

Es geht nicht darum, technische Innovationen grundsätzlich abzulehnen, sondern ihren Einsatz von den Erfordernissen der demokratischen Transparenz abhängig zu machen. Norwegen hat, wie andere Länder auch, die Tests aufgegeben, während Frankreich an diesem Experiment festzuhalten scheint.

Schliesslich kündigen Franz Grütter und eine Gruppe von Anwälten, Computerexperten und Hackern an, eine VolksinitiativeExterner Link zum Verbot der elektronischen Stimmabgabe zu lancieren.

Bei der elektronischen Abstimmung findet ein Teil des Abstimmungsprozesses in einer Art BlackboxExterner Link statt, die besonders anfällig für Manipulationen ist. Diese Schwäche kann demokratische Institutionen gefährden, die, wie der Bundesrat betont, auf Vertrauen beruhen.

Doch dieses technische Problem – vielleicht wird es in Zukunft gelöst sein – darf uns nicht eine weitere Gefahr vergessen lassen, vor der die Demokratie derzeit steht. Die Bundesverfassung garantiert, dass die Wähler ihren Willen treu und zuverlässig zum Ausdruck bringen können, schützt aber auch die freie Meinungsbildung der Bürger. Wir wissen nun aber, wie Organisationen mit Hilfe der sozialen Netzwerke grosse Kampagnen durchgeführt haben, um Wahlen zu beeinflussen. Hier gibt es dringend Handlungsbedarf – mit oder ohne elektronische Abstimmung.

Bundeskanzler sieht bei E-Voting “vertretbares Risiko”

Die elektronische Stimmabgabe ist nach Einschätzung des Schweizer Bundeskanzlers Walter Thurnherr als genügend sicher einzustufen. Das Risiko beim E-Voting sei vertretbar. Der Bund wolle die Testversuche in den Kantonen in einen Regelbetrieb überführen.

Mit E-Voting habe es in der Schweiz bis jetzt 200 Versuche gegeben, und es gebe keinen Hinweis darauf, dass etwas nicht korrekt abgelaufen sei, sagte Thurnherr der “Neuen Zürcher ZeitungExterner Link“. Wenn behauptet werde, das Genfer Abstimmungssystem sei gehackt worden, verunsichere das, auch wenn die Behauptung falsch sei.

Jüngste Schlagzeilen über versuchte Manipulationen von Wahlen im Ausland oder über Facebook hätten zu Verunsicherungen geführt, räumte der E-Voting-Verantwortliche beim Bund allerdings ein.

Die Vorfälle würden aber vor allem die politische Meinungsbildung betreffen, nicht den Wahlvorgang an sich. In der Schweiz habe am 4. März jeder zweite Stimmende, der vom elektronischen Stimmkanal Gebrauch habe machen können, diesen auch genutzt.

Der Bund strebt beim Abstimmen übers Internet ein System an, das eine allfällige Manipulation selber feststellt. In eine solche Anwendung mit vollständiger Verifizierbarkeit habe er mehr Vertrauen als in jedes andere System, das er auf seinem Handy und Computer anwende, betont Thurnherr. Dabei sei es viel unwahrscheinlicher, dass eine Manipulation unentdeckt bleibe als etwa bei der brieflichen Stimmabgabe.

Der Bund wolle eine Gesetzesvorlage ausarbeiten, um den heutigen Versuchsbetrieb in den Kantonen in den ordentlichen Betrieb überzuführen. Damit müssten die Kantone nicht mehr für jeden Urnengang eine Zulassung fürs E-Voting beantragen.

Die Vernehmlassung dazu will der Bund laut Thurnherr in der zweiten Jahreshälfte starten. Lehne das Parlament die Vorlage ab, bleibe man im Versuchsbetrieb, erklärte Thurnherr.

(SDA)

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