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Sozialpartner im Coiffeurgewerbe einigen sich auf neuen GAV

Der neu ausgehandelte Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Coiffeurgewerbe sieht auch einen Mindestlohn für Mitarbeitende ohne anerkanntes Diplom vor. Der bisher fehlende Mindestlohn hat nach Einschätzung der Sozialpartner zur Verbreitung von missbräuchlichen Lohndumping-Praktiken geführt. (Archivbild) KEYSTONE/PETER KLAUNZER sda-ats

(Keystone-SDA) Im Coiffeurgewerbe haben sich die Sozialpartner auf eine Vereinbarung zur Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) verständigt. Vorgesehen sind unter anderem Lohnerhöhungen zur Aufwertung der Berufserfahrung und ein verstärkter Schutz gegen Lohndumping.

CoiffureSuisse und die Gewerkschaften Unia und Syna haben sich nach mehrmonatigen Verhandlungen auf ein Verhandlungsergebnis geeinigt, wie es in einer gemeinsamen Mitteilung vom Dienstag heisst.

Vom erneuerten GAV, dessen Ratifizierungsprozess Ende Mai 2017 abgeschlossen sein wird, sollen rund 10’000 Arbeitende im Coiffeurgewerbe profitieren können. Wird er von allen Parteien ratifiziert, wird beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt.

Konkret sollen auch Coiffeusen und Coiffeure ohne anerkannte Ausbildung unter den GAV gestellt werden. Vorgesehen ist ein Anstieg der Mindestlöhne während der ersten fünf Tätigkeitsjahre für alle Lohnkategorien.

Ab dem fünften Berufsjahr nach der Ausbildung belaufen sich die Mindestlöhne für Coiffeusen und Coiffeure mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) gemäss dem neuen GAV auf 4000 Franken, für Angestellte mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) auf 3900 Franken und für Berufstätige ohne anerkannte Ausbildung auf 3800 Franken.

Für Mitarbeitende, die Lehrlinge ausbilden, soll ein Lohnzuschlag von 200 Franken entrichtet werden. Weitere Verbesserungen seien beim Urlaub im Fall einer Erkrankung eines Kindes erzielt worden. Zudem würden fünf Tage Vaterschaftsurlaub gewährt.

Verstärkte Kontrollen

Die Sozialpartner hätten sich darüber hinaus auf Instrumente zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit und Pseudopraktika geeinigt, heisst es weiter. Sie hätten ebenfalls Schritte unternommen, um die Kontrolltätigkeit insbesondere im Tessin zu verstärken.

Aufgrund der steigenden Zahl kleiner Billigsalons, speziell in den Ballungsräumen und Grenzgebieten, habe sich der Preisdruck im Gewerbe erheblich verschärft. Die Arbeitsbedingungen hätten sich verschlechtert, insbesondere auch wegen der wenigen Kontrollen und der bestehenden Lücken im GAV, heisst es.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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