Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Nationalrat im Grundsatz für Pflicht zu Lohnanalysen

Erfolg für Bundesrätin Simonetta Sommaruga: Der Nationalrat hat sich im Grundsatz für Massnahmen gegen Lohndiskriminierung ausgesprochen. (Archivbild) KEYSTONE/PETER SCHNEIDER sda-ats

(Keystone-SDA) Der Nationalrat befürwortet Massnahmen gegen Lohndiskriminierung im Grundsatz. Er hat am Montag beschlossen, auf eine Gesetzesvorlage einzutreten. Grosse Unternehmen sollen prüfen müssen, ob sie Männern und Frauen gleich viel zahlen.

Der Nationalrat sprach sich mit 107 zu 85 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Beratung der Vorlage aus – gegen den Willen der SVP und der FDP, in deren Reihen es Abweichler gab. In der SVP stimmten zwei Frauen dafür, in der FDP fünf Männer und drei Frauen.

Die Beratung der Details wird der Nationalrat erst am Dienstag abschliessen. Er könnte die Vorlage am Ende auch noch ablehnen, doch zeichnet sich dies nicht ab. Bei den ersten Entscheiden hat der Rat die Regelung aufgeweicht: Unternehmen sollen erst ab 100 Vollzeitstellen zu Lohnanalysen verpflichtet werden. Zudem sollen Lernende nicht angerechnet werden.

Wenige Unternehmen betroffen

Der Bundesrat hatte eine Schwelle von 50 Angestellten vorgeschlagen. Damit wären 2 Prozent der Unternehmen und 54 Prozent aller Arbeitnehmenden erfasst worden. Der Ständerat sprach sich für 100 Angestellte aus, was 0,85 Prozent der Unternehmen und 45 Prozent aller Arbeitnehmenden betreffen würde. Der Nationalrat will nun Vollzeitstellen statt Angestellte zählen und damit noch weniger Unternehmen in die Pflicht nehmen.

Weiter beschloss der Rat, dass Unternehmen von weiteren Analysen befreit sind, sobald eine Analyse zeigt, dass sie die Lohngleichheit eingehalten haben. Hier folgte er dem Ständerat. Nach dem Willen des Bundesrates hätten Unternehmen die Analyse alle vier Jahre durchführen müssen – unabhängig vom Resultat der letzten Untersuchung. Entscheiden muss der Rat unter anderem noch, ob die Massnahme auf zwölf Jahre befristet werden soll.

Verfassungsauftrag umsetzen

Dass es gesetzliche Massnahmen braucht, steht für die Mehrheit jedoch fest. Die Befürworterinnen und Befürworter wiesen darauf hin, dass die Lohngleichheit seit 1981 in der Bundesverfassung verankert ist. Der Auftrag müsse nun endlich erfüllt werden. Noch immer betrage der nicht erklärbare Lohnunterschied 7,4 Prozent, das könne nicht hingenommen werden, hiess es.

“Es reicht”, sagte Martina Munz (SH) als Sprecherin der SP-Fraktion. Aline Trede (Grüne/BE) stellte fest, es habe Jahrzehnte für das Frauenstimmrecht gebraucht, Jahrzehnte für das Gleichstellungsgesetz und nun noch einmal Jahrzehnte für dessen Durchsetzung. “Ich bitte Sie, es ist wirklich langsam peinlich.”

Auch die CVP, die GLP und die BDP sprachen sich für die Regulierung aus. Aus Sicht der CVP wäre es zwar primär Aufgabe der Unternehmen, das Problem zu lösen, sagte Philipp Kutter (CVP/ZH). Doch diese handelten zu langsam. Die vorgesehene Regulierung sei ausserdem “minimal-invasiv”.

Nur Aufwand und Kosten

Gegen die Pflicht zu Lohnanalysen stellten sich Vertreterinnen und Vertreter der SVP und der FDP. Auch sie wolle, dass Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhielten, versicherte Nadja Pieren (SVP/BE).

Die vorgeschlagene Regulierung würde aber nur Kosten und Aufwand für die Unternehmen verursachen. Es handle sich um einen Papiertiger. Der grösste Teil der Unternehmen halte sich an die Lohngleichheit.

Hans-Ulrich Bigler (FDP/ZH) kritisierte, einmal mehr werde in den liberalen Arbeitsmarkt eingegriffen. Mauro Tuena (SVP/ZH) stellte fest, Lohnungleichheiten ausschliesslich wegen des Geschlechts könnten eingeklagt werden.

Diskriminierung oder nicht?

Zu reden gab auch die alte Frage, ob es sich beim nicht erklärbaren Lohnunterschied wirklich um Diskriminierung handelt. Die Gegnerinnen und Gegner einer Regulierung zogen das in Zweifel. Die Erfahrung und Berufsunterbrüche würden nicht berücksichtigt, kritisierten sie. Martina Munz (SP/SH) erwiderte, bereits bei der ersten Stelle bestehe ein Unterschied von 7 Prozent – also bevor überhaupt Erfahrung vorhanden sei. Das sage alles.

Der Bundesrat hat zu dieser Frage eine Studie erstellen lassen. Die Forscherinnen und Forscher der Universität St. Gallen kamen zum Schluss, dass ein erheblicher Teil der Lohnunterschiede unerklärbar bleibt, auch wenn mehr Faktoren berücksichtigt oder andere statistische Methoden angewendet werden.

Kriterien wie die Erwerbserfahrung zu berücksichtigen, ist gemäss der Studie zudem nicht sinnvoll. Damit liesse sich nämlich rechtfertigen, dass Frauen nach einem Erwerbsunterbruch wegen Erziehungsarbeit weniger verdienen. Arbeitgeber bewerten heute Karriereunterbrechungen von Frauen wegen Erziehungsarbeit und von Männern wegen Militärdienst unterschiedlich.

Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte am Ende der Debatte, dass das Gesetz lediglich Transparenz verlange. Heisst der Nationalrat die Vorlage gut, kann sie bereits den zweiten gleichstellungspolitischen Erfolg verbuchen: In der Sommersession hatte der Nationalrat Geschlechterrichtwerte für Verwaltungsräte und Geschäftsleistungen grosser börsenkotierter Gesellschaften beschlossen.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft