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Mitarbeiter von Suva-Klinik verurteilt nach Tod von Patient

Eine Gruppentherapie in einem Schwimmbecken der Reha-Klinik in Sitten. 2013 kam dort ein Patient bei eine Unfall ums Leben. Fünf Jahre später liegt das Urteil vor. (Archiv) KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT sda-ats

(Keystone-SDA) Zwei Mitarbeiter der Suva-Rehabilitationsklinik in Sitten sind nach dem Ertrinken eines Patienten im Jahr 2013 wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Die Richter legten den Angeklagten bedingte Geldstrafen auf.

Das Bezirksgericht Sitten kam in dem am Freitag veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass die am Tag des Dramas für die Überwachung des Schwimmbeckens zuständige Physiotherapeutin ihre Aufsichtspflicht verletzt hatte. Die Mitarbeiterin der Clinique romande de réadaptation (CRR) wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 75 Franken verurteilt.

Der inzwischen pensionierte, damalige Leiter der Physiotherapie machte sich schuldig, weil er nicht dafür gesorgt hatte, dass die Sicherheitsvorschriften eingehalten wurden. Das Strafmass für ihn beinhaltet eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen à 170 Franken.

Rekurs möglich

Für beide Schuldsprüche gilt eine Bewährung von zwei Jahren. Die Urteile können an die nächste Instanz weitergezogen werden.

Nach der Prüfung der Urteilsbegründung will die Geschäftsleitung zudem über eine mögliche Disziplinarstrafe gegen die verurteilte und weiterhin für die Klinik tätige Physiotherapeutin entscheiden, wie das Reha-Institut in einer Stellungnahme schreibt.

Zwei Freisprüche

Der ebenfalls angeklagte medizinische Leiter der Rehaklinik wurde freigesprochen. Kein Verschulden traf nach Ansicht der Richter auch eine Physiotherapeutin, die zum Zeitpunkt der Tragödie für die Aufsicht eines anderen Schwimmbecken verantwortlich war.

Der Patient war nach einem Unfall Mitte Juni 2013 in einem Bassin des Instituts ums Leben gekommen. Er nahm an der Gruppentherapie teil, als er unbemerkt unter Wasser geriet. Schwer verletzt wurde der Mann in die Intensivstation des Kantonsspitals Sitten eingeliefert, wo er acht Tage später verstarb.

Die Suva betriebt nach eigenen Abgaben als einzige Unfallversicherung in der Schweiz eigene Rehabilitationskliniken für verunfallten Menschen. Nebst Sitten gibt es auch in Bellikon AG eine solche Einrichtung.

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