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Hilfe für Sans Papiers bleibt in der Schweiz eine Straftat

Anni Lanz
Zum Beispiel Anni Lanz: Die Berner Menschenrechtsaktivistin wurde verurteilt, weil sie einen erkrankten Flüchtling selber in die Schweiz geholt hatte. © Keystone / Valentin Flauraud

Wer in der Schweiz Ausländerinnen und Ausländer unterstützt, die sich illegal im Land aufhalten, riskiert eine Verurteilung. Auch wenn die Person aus reiner Solidarität handelt. Das Parlament hat sich geweigert, eine Ausnahme für Hilfe aus "ehrenhaften Motiven" ins Ausländergesetz aufzunehmen.

Das so genannte Solidaritätsdelikt wird in der Schweiz nicht verschwinden. Die grosse Kammer (Nationalrat) hat sich geweigert, die bestehende Regelung aufzuweichen. 

In einer parlamentarischen Initiative schlug Lisa Mazzone von den Grünen, sie ist ehemalige National- und heutige Ständerätin für den Kanton Genf (kleine Kammer), die Aufnahme einer Ausnahmeregelung vor. 

Diese sollte verhindern, dass Menschen, die aus “ehrenhaften Motiven” papierlosen Migrantinnen und Migranten helfen, verurteilt werden können. Die Mitglieder des Nationalrats lehnten die Änderung mit 102 zu 89 Stimmen ab.

Das Gesetz mache keinen Unterschied zwischen professionellen Schleppern und solchen, die aus humanitären Gründen handeln würden, beklagte Samira Marti von den Sozialdemokraten. Aktivisten und Kirchenangehörige würden mit Menschenhändlern in einen Topf geworfen. 

Marti erwähnte den Fall von Norbert Valley, einem Pfarrer aus Neuenburg. Er wurde angeklagt, weil er einem Mann ohne Papiere erlaubt hatte, in der Kirche zu schlafen, als dieser keine andere Lösung finden konnte.

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“Die Schweiz ist ein Land mit christlichen Werten, in dem uns die Nächstenliebe gelehrt wird”, sagte die Grüne Katharina Prelicz-Huber. “Wir dürfen diejenigen, die Menschen in Not helfen, nicht kriminalisieren.” 

Die Christdemokratische Volkspartei (CVP) folgte jedoch mit grosser Mehrheit den anderen Parteien von Mitte-rechts und lehnte die Initiative ab. “Die Richter haben jetzt genügend Handlungsspielraum und können auf Sanktionen verzichten”, sagte Nationalrat Gerhard Pfister, der auch Präsident der CVP ist.

“Wir wollen keine Art von Widerstandsrecht einführen, das unseren Rechtsstaat untergraben würde”, schloss Jean-Luc Addor, Mitglied der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP).

Schweizer Unnachgiebigkeit

Im Jahr 2018 wurden in der Schweiz 972 Personen wegen Verstosses gegen Artikel 116 des Ausländergesetzes verurteilt. Die überwältigende Mehrheit dieser Verurteilungen richtete sich nicht gegen Menschenschmuggler oder Menschenhändler (32 Fälle gelten als “verschärft”), sondern gegen Personen, die aus einfacher Solidarität gehandelt haben.

Damit erweise sich die Schweiz in Bezug auf Bürgerinnen und Bürger, die Sans Papiers helfen, besonders unnachgiebig. Dies zeigt ein internationaler Vergleich, in dem Amnesty International die Praktiken von acht europäischen Ländern untersuchte. Es waren dies neben der Schweiz Kroatien, Frankreich, Grossbritannien, Griechenland, Spanien, Italien und Malta).

Rym Khadhraoui, die Autorin der AI-Studie, war überrascht von der Gesetzeshärte der Schweizer Behörden gegenüber Personen, die den Aufenthalt von Migranten ohne Papiere erleichtern. 

In Frankreich beispielsweise wurde das Gesetz dahingehend geändert, dass es eine humanitäre Ausnahme innerhalb des Territoriums vorsieht. An den französischen Grenzen jedoch gilt das normale Gesetz.

Khadhraoui weist auch auf die Besonderheit des schweizerischen Systems hin. Dieses ermöglicht eine strafrechtliche Verurteilung durch eine Strafverfügung auf Grundlage eines einfachen Beschlusses des Staatsanwalts ohne übliches kontradiktorisches Verfahren.

“Das ist für das Justizsystem nicht sehr verbindlich, was auch die sehr hohe Zahl der Verurteilungen erklärt”, sagt Khadhraoui. Dies zeigt laut der Autorin, dass die Schweizer Behörden das Gesetz nicht als Mittel zur Bekämpfung von Menschenhandel einsetzten, sondern als Instrument zur Migrationskontrolle.

AI: Gesamteuropäische Lösung gefragt

Amnesty International unterstützte die Einführung einer Ausnahme in das Schweizer Gesetz aus ehrenwerten Gründen. Khadhraoui weist aber darauf hin, dass es sich vor allem um ein europäisches Problem handle, das im Rahmen der Schengen-Dublin-Abkommen gelöst werden sollte. 

“Die Staaten müssen aufhören, sich gegenseitig zu beschuldigen. Vielmehr sollten sie sich darauf einigen, die Richtlinie von 2002 so zu ändern, dass die humanitäre Ausnahme obligatorisch und nicht strafbar ist.”

Amnesty International fordert die Schweiz und andere europäische Länder auf, sich endlich an das UNO-Protokoll über die Schleusung von Migranten zu halten. Dieses besagt, dass Personen nur dann unter Strafe gestellt werden sollen, wenn sie direkt oder indirekt finanziellen oder materiellen Nutzen daraus ziehen. 

Dies ist bei Schleppern und Menschenhändlern der Fall. Nicht aber bei Menschen, die sich aus Solidarität um papierlose Migrantinnen und Migranten kümmern.

(Übertragung aus dem Französischen: Renat Kuenzi)

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