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Grundstückerwerb durch Ausländer wird einfacher

Zweitwohnungs-Boom: Kaufseinschränkungen für Ausländer fallen weg, Boom soll dennoch verhindert werden. Keystone

Ausländer sollen künftig in der Schweiz Grundstücke ohne kompliziertes Bewilligungsverfahren kaufen können. Der Bundesrat will die Lex Koller aufheben.

Mit flankierenden raumplanerischen Massnahmen will der Bundesrat zugleich den Zweitwohnungsbau eindämmen.

Die Lex Koller, welche den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer beschränkt, soll aufgehoben werden.

Gleichzeitig will der Bundesrat aber den Zweitwohnungsbau eindämmen, um einen unerwünschten Bauboom in Tourismusregionen zu verhindern.

Dazu hat der Bundesrat am Mittwoch zwei Botschaften ans Parlament überwiesen. Der Bundesrat sieht keine Gefahr mehr, dass der einheimische Boden übermässig in ausländische Hand gerät.

Eine echte Überfremdungsgefahr bestehe nicht. Schon in den letzten Jahren waren die Einschränkungen in mehreren Schritten gelockert worden.

Künftig sollen Ausländer ganz ohne kompliziertes Bewilligungsverfahren Grundstücke in der Schweiz erwerben können. Der Bundesrat erwartet, dass das vielerorts knappe Angebot an Mietwohnungen dank ausländischer Investitionen in den Wohnungsbau vergrössert wird. Er hält es auch für möglich, dass dadurch die Bauland-Preise steigen werden.

Zweitwohnungsbau eindämmen

Das grössere Problem sieht der Bundesrat aber in einer Zunahme der in Tourismusregionen ohnehin schon grossen Nachfrage nach Zweitwohnungen. Er befürchtet, dass dadurch ein unerwünschter Bauboom ausgelöst werden könnte.

Erst- und Zweit- statt Inländer- und Ausländerwohnungen: Dazu schlägt die Regierung flankierende Massnahmen im Raumplanungsgesetz vor. In ihren Richtplänen müssen die Kantone künftig jene Gebiete bezeichnen, in welchen ein ausgewogenes Verhältnis von Erst- und Zweitwohnungen sichergestellt werden muss.

Aufhebung in drei Jahren

Die dafür notwendigen Massnahmen sollen innerhalb von drei Jahren ausgearbeitet und umgesetzt werden.

Erst dann soll die Lex Koller aufgehoben werden. Damit will die Regierung eine Regelungslücke vermeiden. Die Aufnahme der Zweitwohnungsproblematik in die Richtpläne erlaube zudem eine Koordination in und zwischen den Kantonen.

SD und Franz Weber wollen Referendum

Die Schweizer Demokraten (SD) werden gegen die geplante Aufhebung der Lex Koller das Referendum ergreifen.

Unterstützung erhalten sie dabei von Umweltschützer Franz Weber. Weber ist zudem überzeugt, dass seine Doppel-Initiative gegen die Lex Koller zustande kommt.

Die SD wollen den “Teilausverkauf der Heimat” nicht zulassen, wie sie in einem Communiqué vom Mittwoch schreiben. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen gegen den Zweitwohnungsbau erachten sie als ungenügend, um die Nachteile einer Aufhebung der Lex Koller abzufedern. Bereits im März 2006 hatten deshalb die SD-Delegierten das Referendum beschlossen.

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Referendum

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Das (fakultative) Referendum erlaubt Bürgerinnen und Bürgern, das Volk über ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz entscheiden zu lassen. Falls das Referendumskomitee innerhalb von 100 Tagen 50’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei einreichen kann, kommt es zu einer Abstimmung. Falls das Parlament Änderungen in der Bundesverfassung vornimmt, kommt es zu einem obligatorischen Referendum. Beim fakultativen Referendum…

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SAB begrüsst Aufhebung

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) begrüsst die Aufhebung der Lex Koller. Sie sei nicht mehr zeitgemäss, da sie nur auf ein beschränktes Segment des Zweitwohnungsbaus wirke.

swissinfo und Agenturen

Die Lex Koller (Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) nimmt Einfluss auf Bau und Erwerb von Zweitwohnungen.

Im Raumplanungsrecht in der aktuellen Fassung sind keine Regelungen zu diesem Thema vorgesehen. Gemeinden oder Regionen können aber eigene Regelungen erlassen.

Der Bundesrat hat bereits im Januar 2005 beantragt, die Lex Koller aufzuheben, und dafür das Raumplanungs-Gesetz zu revidieren.

Der Erwerb eines Grundstücks als blosse Kapitalanlage ist heute sowohl für Ausländer mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz wie auch für ausländische Unternehmen mit Sitz im Ausland nicht möglich.

Die wichtigste Folge einer allfälligen Aufhebung der Lex Koller wäre, dass Ausländer und ausländische Unternehmen Grundstücke auch als blosse Kapitalanlage erwerben könnten. Die übrigen Einschränkungen wurden bereits weitgehend aufgehoben.

So gelten für EU-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz schon heute die gleichen Regeln wie für Schweizer. Personen von ausserhalb der EU mit Wohnsitz in der Schweiz können eine Hauptwohnung erwerben, für eine Ferienwohnung brauchen sie eine Bewilligung. Für Niedergelassene fällt auch dieses Erfordernis weg.

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