Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Als die Schweiz dem Bundesrat die Lust am autoritären Regieren austrieb

Vereidigung des Schweizer Bundesrats 1943
Mit erhobener Schwurhand: Vereidigung der sieben Bundesräte im Kriegsjahr 1943. Das Bild täuscht Normalität vor. Doch die sieben Regierungsmitglieder regierten die Schweiz im "Vollmachtenregime" von 1939 bis 1952 autoritär - ohne Kontrolle und Verpflichtung auf die Verfassung. Keystone / Str

Der Zweite Weltkrieg war vorbei. Doch die Schweizer Bundesräte hatten im so genannten VollmachtenregimeExterner Link Freude am autoritären Regieren gefunden. Erst 1949 – vor 70 Jahren – konnte das Stimmvolk den hohen Herren im Bundesrat diese Freude wieder austreiben – mit einer knappen Mehrheit von 50,7% Ja zur Volksinitiative "Rückkehr zur direkten Demokratie".

Dieser Beitrag ist Teil von #DearDemocracy, der Plattform für direkte Demokratie von swissinfo.ch.

In Zeiten von Krisen gilt die Demokratie manchmal als zu langsam. Deswegen räumte das Schweizer Parlament der Regierung am Vorabend des Zweiten Weltkrieg Notstandsrechte ein. Der Bundesrat durfte fortan eigenständig entscheiden, ohne Zügelung durch das Parlament – dies sollte ihn im Krieg handlungsfähiger machen.

Bundesrat und Aussenminister Marcel Pilet-Golaz
Bundesrat und Aussenminister Marcel Pilet-Golaz. Im Juni 1940, nach der schockierenden Fall Frankreichs gegen Hitler, rief er als Bundespräsident in einer ominösen Rede am Radio dazu auf, dass sich die Schweiz den neuen Gegebenheiten in Europa anzupassen habe. Dies kostete ihn das Vertrauen vieler Schweizerinnen und Schweizer. Keystone / Str

Parlament hielt sich schadlos

Im selben Zug durfte das Parlament üppigen Gebrauch von der Dringlichkeitsklausel machen. Damit wurde das Volk als dritte Kraft in der Demokratie neben Regierung und Parlament weitgehend ausgebremst. Denn die Dringlichkeitsklausel beraubte die Stimmenden der Möglichkeit, Gesetze mit dem demokratischen Korrektiv des Referendums abzulehnen.

Die Bürger hatten somit kaum mehr Einfluss auf die politische Agenda – Regierung und Parlament hatten die direkte Demokratie der Schweiz ins künstliche Koma versetzt.

Dieses Regieren per Notrecht war mit Kriegsende 1945 nicht vorbei. Auch wenn die Rückkehr zur Demokratie bereits beschlossen worden war: Es ging damit nur sehr schleppend voran.

“Landesväterlich polizeistaatlicher Ton”

Ohne zwei 1946 eingereichte Initiativen, die beide die Rückkehr zur direkten Demokratie forderten, hätte es wohl noch weit länger gedauert. Beide Volksbegehren attackierten direkt die praktisch uneingeschränkte Machtfülle der sieben Bundesräte (siehe Box).

Doch diese schoben die Initiative auf die lange Bank. “Dem Bundesrat pressiert es nicht mit der Rückkehr zur direkten Demokratie”, titelte eine Zeitung damals.

Der vehementeste Kritiker des Notstandsregimes war der Staatsrechtler Zaccaria Giacometti. Er hörte aus der Absage der Regierung einen starken “landesväterlich polizeistaatlichen Ton” heraus, der Ausdruck einer grösseren Krise der Schweizer Demokratie war. Der Professor bezeichnete das damalige Regime schlicht als “illegal”.

Die Schweiz als “kommissarische Diktatur”

Diese Kritik übte der aus Deutschland geflohene Staatsrechtsprofessor Hans Nawiasky 1943

Laut dem Zürcher Staatsrechtsprofessor Andreas Kley war dies nicht unbegründet. “Der Bundesrat war Verfassungs-, Gesetz- und Verordnungsgeber und nicht mehr an die Bundesverfassung gebunden. Er konnte im Kompetenzbereich der Kantone Notrecht setzen, und er musste sich nicht an die Freiheitsrechte halten.”

Zur Wiedereinführung der direkten Demokratie gab es zwei Volksinitiativen.

1949 sagten Volk und Stände Ja zur ersten Initiative – Regierung und Parlament waren schockiert. Die zweite Initiative wurde zurückgezogen. Im Sinn eines indirekten Gegenvorschlags dazu erfolgte die Aufhebung des Notrechtsregimes erst auf 1952.

(Quelle: Andreas Kley in der Neuen Zürcher Zeitung vom 4. Mai 2015)

Verächter des Parlamentarismus

Rückblende: Bereits in den 1930er-Jahren entwickelten führende Köpfe in der Schweiz die so genannte “Geistige Landesverteidigung”. Dieser schweizerische Kult zur Bewahrung einer nationalen, Identität war ein Gegenprogramm zur nationalsozialistischen Bedrohung durch Hitlers Ideologie von Blut und Boden.

Die Geistige Landesverteidigung gipfelte im Bild des wackeren wehrhaften EidgenossenExterner Link, der Morgensterne und Hellebarden schwang, zwei klassische Kriegswaffen der Schweizer Söldnerheere im Mittelalter. Die Demokratie hingegen wurde in diesem Programm geschwächt.

Aber die Krise der Demokratie in der Schweiz und anderswo hatte nicht erst mit dem Säbelrasseln Deutschlands begonnen. Denn schon nach dem Börsencrash von 1929 wurden in der Schweiz wie in ganz Europa antidemokratische Stimmen lauter. Sie wollten den Einfluss der Demokratie zurückbinden, weil sie eine sinnvolle Steuerung in Krisenzeiten angeblich behinderte.

Schweizer Nazis und Bundesräte

In der Schweiz zeigte sich diese Haltung am radikalsten bei den Schweizer Nazi-Sympathisanten und FaschistenExterner Link. Sie verhöhnten das demokratisch gewählte Parlament als lahme “Schwatzbude”. Die Demokratie sollte einem stramm organisierten Führerstaat weichen.

Doch die Überzeugung von der Schwäche des demokratischen Modells wurde auch jenseits rechtsextremer Kreise befeuert. In der Zwischenkriegszeit, im Nachgang des Generalstreiks, begannen sich politische Lobby-Gruppen neuer Marketing-Methoden zu bedienen. Ihr Ziel: In den Schweizer Köpfen Bilder eines politischen Feindes zu verankern, dem mit demokratischen Mitteln nicht mehr beizukommen war: Es war dies der bolschewistische und/oder jüdische Weltverschwörer.

Das Feindbild: Die Gefahr durch das Monster des Bolschewismus
Angst schüren zu Zeiten des Krieges: Wahlkampf-Plakat der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP). Das Feindbild: Ein gieriges Monster des Bolschewismus. Zürcher Hochschule für Künste ZHdK

Viele sahen eine Lösung in so genannten korporatistischen Regierungsformen. Korporationen, das sind ständische Berufsorganisationen, die Zünften und Gilden ähnelten, sollten die Parlamente ersetzen. Der Staat aber würde von einer starken Führungsriege oder einem starken Führer regiert werden. 

Die ständestaatlichen Korporationen sollten auf die autokratische Führung nur beratend einwirken. Solche stramm antidemokratische Überzeugungen wurden sogar von Bundesräten geteilt.

Demokratie auf der Kippe

Die Neigung hin zu autoritären Regierungsformen überdauerte also die Kriegsjahre. Bundesrat und Parlament waren auch drei Jahre nach dem Krieg gegen eine Rückkehr zur Referendums-Demokratie.

So meinte der katholisch-konservative Nationalrat Karl Wick 1948, ein Staat könne sich auch “zu Tode demokratisieren”: “Demokratie ist wichtig, aber die innere und äussere Sicherheit des Staates ist wichtiger.”

Nur wenige Parlamentarier sprachen positiv über zwei parallele Volksinitiativen für eine Rückkehr zur direkten Demokratie. Zu ihnen gehörte der Gewerkschaftsfunktionär und Nationalrat Max Weber. “Wir können die Gefahr einer Diktatur, die Gefahr undemokratischer Massnahmen nicht durch die Beschränkung der Demokratie bekämpfen”, sagte er.

Undatierte Rede von Bundesrat Philipp Etter
Sympathisierte offen mit ständestaatlichen Ideen: Der ausgeprägt katholische und konservative Bundesrat Philipp Etter, Innenminister von 1934 bis 1959. Keystone / Str

Merkwürdige Allianzen: Die Ligue Vaudoise

Doch die Reflexe der direkten Demokratie spielten noch. Der Hauptanstoss erfolgte mit einer Volksinitiative. “Rückkehr zur direkten Demokratie” war ihr Titel. Ironischerweise stammte das Begehren nicht von lupenreinen Demokraten. Ganz im Gegenteil, bestand doch der harte Kern der Initianten aus Mitgliedern einer Organisation namens Ligue VaudoiseExterner Link.

Ursprünglich handelte es sich dabei um eine parteiübergreifende Protestbewegung aus dem französischsprachigen Kanton Waadt. Sie war 1933 mit dem Ziel gegründet worden, die Einführung von Steuern auf einheimischen Weinen zu verhindern.

Die Ligue war anti-zentralistisch und anti-staatlich ausgerichtet. Gründer und Mitinitiant war Marcel Regamey. Er verachtete die Demokratie geradezu. Noch 1944 hatte er den Niedergang des Dritten Reiches bedauert. Er fand die “Befreiung der Wirtschaft aus dem Griff des internationalen jüdischen Kapitalismus” und die Vereinigung aller europäischen Länder unter einer Flagge “verteidigbar”.

Die Väter der Initiative verbreiteten also selbst den Geist, gegen die sich ihr Begehren letztlich richtete. Am Ende der Geschichte stehen wir also vor dem Paradox, dass es antidemokratische Kräfte waren, die den Anstoss gaben, damit der Patient direkte Demokratie Schweiz reanimiert werden konnte.

Mehr

Mehr

Referendum: Volksabstimmung als Vetorecht

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Das Referendum, 1874 in der Verfassung verankert, ist untrennbarer Teil der direkten Demokratie in der Schweiz. Es ist das Vetorecht, mit dem das Volk Entscheide des Parlaments ablehnen kann. Es gibt ein fakultatives und ein obligatorischen Referendum. Die Details dazu liefert die folgende Animation. (Michele Andina, swissinfo.ch)

Mehr Referendum: Volksabstimmung als Vetorecht

Mehr
Pokal mit Inschrift DD

Mehr

Was ist eine Volks- oder Bürgerinitiative?

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Was genau macht die Volksinitiative aus? Ist sie ein Unikum oder hat sie Verwandte in anderen Ländern? Die swissinfo.ch-Animation gibt die Antworten.

Mehr Was ist eine Volks- oder Bürgerinitiative?

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft