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Richter per Los bestimmen

Eine Hand hält ein Los in die Höhe
123RF

Die "Justizinitiative" fordert, dass Bundesrichter zukünftig per Los bestimmt werden. Initiant Adrian Gasser erklärt im Interview, warum damit die Unabhängigkeit der Richter gewährleistet werden kann – im Unterschied zur heutigen "Klüngelei".

Dieser Beitrag ist Teil von #DearDemocracy, der Plattform für direkte Demokratie von swissinfo.ch. Hier äussern nebst internen auch aussenstehende Autoren ihre Ansichten. Ihre Positionen müssen sich nicht mit jener von swissinfo.ch decken.

Das Schweizer Parlament vergibt Bundesrichterstellen inoffiziell nach einem Verteilschlüssel gemäss Parteienstärke im Parlament. Das bedingt natürlich, dass Kandidaten auf ein Richteramt Mitglied einer Partei sind – etwas, was in manchen Ländern gar verboten ist.

Gewählte Richter müssen ihrer Partei Geld abliefern. Dafür können sie mit deren Unterstützung bei der Wiederwahl rechnen. Das schafft gegenseitige Abhängigkeiten, was die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Judikative in Frage stellt.

Adrian Gasser, einer der reichsten Unternehmer der Schweiz, möchte das ändern. Zusammen mit Mitstreitern sammelt er Unterschriften für eine Volksinitiative, damit Bundesrichter in Zukunft per Los bestimmt werden. Die Frist läuft noch bis am 15. November 2019. 

Die Idee eines Losverfahrens stiess kürzlich beim Historiker und Juristen Lorenz Langer im Interview mit swissinfo.ch auf Skepsis.

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Nun legte Adrian Gasser im Interview mit Sibilla Bondolfi  von swissinfo.ch die Argumente der Initianten dar.

swissinfo.ch: Herr Gasser, welche Beobachtungen haben Sie an der richterlichen Unabhängigkeit in der Schweiz zweifeln lassen?

Adrian Gasser: Als ich in Paris gelebt habe, hatte ich Kontakte zu jüdischen Kreisen. Das war in den 1960er- und 1970-er Jahren. Die hatten keine Chance vor Schweizer Gerichten, die Holocaust-Gelder zurückzubekommen. Keine Chancen, null! Man hat sie angelächelt. 

Richterwahl und Mandatssteuer

In der Schweiz werden Richter und Richterinnen vom Parlament gewählt, in manchen Kantonen auch vom Stimmvolk. Die Amtsdauer ist vergleichsweise kurz (meist vier oder sechs Jahre). Danach müssen sich Richter und Richterinnen der Wiederwahl stellen. Die Bundesrichterstellen werden inoffiziell gemäss Parteienproporz vergeben (Verteilschlüssel gemäss Stärke der Parteien im Parlament). Gewählte Richter und Richterinnen müssen ihrer Partei eine Mandatssteuer entrichten. Für die Parteien ist das eine wichtige Finanzierungsquelle.

Wissen Sie, wir Schweizer sind nicht so heilig, wie wir tun. Die Banken wussten haargenau, dass diese Leute eigentlich Anspruch auf das Geld hätten. Aber sie sagten: “Ja bitte, Sie können ja prozessieren!” Im Wissen, dass die Richter zu Gunsten der Banken entscheiden würden. Das hat mich geprägt und erste Zweifel an der richterlichen Unabhängigkeit aufkommen lassen.

Inwiefern ist das Richterwahlsystem an solchen Missständen schuld?

Die Richter sind heute voll und ganz auf ihre Parteien angewiesen, um gewählt und wiedergewählt zu werden. Der psychische Effekt dieser Abhängigkeit ist nicht zu unterschätzen. Es geht doch nicht, dass die Judikative so abhängig ist von der Legislative!

Könnte die Volkswahl eine Lösung sein?

Nein, das Volk in einem Wahlkampf für sich zu gewinnen, ist eine Fähigkeit die für politische Ämter Sinn macht. Eine Richterin oder ein Richter braucht andere Fähigkeiten und vor allem Unabhängigkeit. Bei einer Volkswahl bestimmt meistens jener, der am meisten Geld für den Wahlkampf hat. Das wäre gefährlich!

Was wäre der Vorteil der Losziehung?

Bei der Losziehung kann man nicht steuern, ob Herr Meier oder Herr Müller gezogen wird. Alle haben die gleichen Chancen – vorausgesetzt sie erfüllen die hohen Qualitätsstandards, welche von einem unabhängigen Expertengremium überprüft werden. Richterinnen und Richter, die im Losverfahren ernannt werden, sind niemandem verpflichtet. Auch nicht einer Partei, wie heute.

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Richter am Gängelband der Parteien

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht In der Schweiz ist eine Parteizugehörigkeit faktisch Voraussetzung zur Richterwahl. Und Richter müssen ihren Parteien sogar Geld abliefern.

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Und inwiefern ist das ein Problem?

Eine Partei, welche eine Mehrheit im Parlament hätte, könnte theoretisch nach unserem Rechtssystem alle Bundesrichterstellen mit eigenen Leuten besetzen.

Also zumindest die Mehrheit der Richter.

Nein, alle Richter! Es ist die Mehrheit des Parlaments, welche die Richter bestimmt. Wir haben heute eine friedliche Proporzlösung, aber die ist nicht in der Verfassung verankert! Und das ist gefährlich. Zudem wollen die Parteien auch ihren Obolus holen. Die gewählten Richter müssen ihren Parteien eine Mandatssteuer bezahlen. Je mehr Richter eine Partei stellt, desto grösser sind ihre Einnahmen. Bisher ist es diesbezüglich relativ gut gegangen. Keine Partei hat alle Macht an sich gerissen. Aber können Sie mir sagen, wie unsere Zukunft aussieht?

Leider nicht.

Ich nenne jetzt ein Extrembeispiel: Der Nationalsozialismus in Deutschland. Wenn damals von Anfang an parteiunabhängige Richter im Amt gewesen wären, dann wäre manches Urteil anders ausgefallen und es hätte sich ein Widerstand bilden können. Die deutschen Richter haben damals alles mitgemacht. Die Verfassung war kein Schutz gegen diese Entwicklung. Auch die Schweizer Verfassung bietet diesen Schutz heute noch nicht. Deshalb sind unabhängige Richter wahnsinnig wichtig. Und deshalb ist es wichtig, dass diese Unabhängigkeit mit dem Losverfahren in der Verfassung verankert wird.

“Justiz-Initiative”

Die Eidgenössische Volksinitiative ‘Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)’Externer Link verlangt, dass Richterinnen und Richter des Bundesgerichts im Losverfahren bestimmt werden, wobei die Amtssprachen angemessen vertreten sein sollen.

Die Zulassung zum Losverfahren soll sich laut Initiative ausschliesslich nach objektiven Kriterien der fachlichen und persönlichen Eignung für das Amt als Richterin oder Richter des Bundesgerichts richten. Über die Zulassung zum Losverfahren würde eine Fachkommission entscheiden. Die Mitglieder der Fachkommission würden vom Bundesrat für eine einmalige Amtsdauer von zwölf Jahren gewählt. Nach Angaben der Initianten könnte sich die Kommission beispielsweise aus Professorinnen, Anwälten und Richterinnen zusammensetzen.

Die Amtsdauer der Richterinnen und Richter des Bundesgerichts soll neu fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters enden.


Inwiefern ist die heutige Situation der Richterwahlen ein Demokratie-Problem?

Die heutige Situation ist aus demokratischer Sicht problematisch, weil die Gewaltentrennung nicht eingehalten wird. Diese ist ein Fundament der Demokratie. Mit der Justiz-Initiative wird die Gewaltentrennung gestärkt.

Wie können Juristen aus dem Pool, von denen gemäss Initiative das Los gezogen würde, die Bevölkerung genügend gut repräsentieren?

Letztlich ist die Kompetenz von Bundesrichterinnen und Bundesrichter wichtiger als jedes demographische Attribut. Wir sind aber überzeugt, dass mit dem Losverfahren alle sozialen Schichten, politischen Haltungen, Geschlechter usw. gerechter repräsentiert werden als heute.

Ist ein Losentscheid gerecht?

Aus demokratischer Sicht ist ein Losentscheid das gerechteste Verfahren. Es kann weder von den Reichen, noch den Mächtigen beeinflusst werden. Jede und jeder hat unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, sexueller Ausrichtung usw. die genau gleichen Chancen. Indem die Richterinnen und Richter durch das Los bestimmt werden, kann das Wahlverfahren in keiner Weise von Parteien, Verwaltungen, Lobbyorganisationen usw., beeinflusst werden.

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