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Auch die beste Demokratie hat Defizite – hier sind sie

Stimmlokal einer Landgemeinde mit Urne und Stempel auf einer Sitzbank vor einem Holzhaus.
Die Holzurne und der Stempel verraten es: In der kleinen Gemeinde Fideris in den Bündner Bergen ist die Holzbank vor dem Haus auch Stimmlokal. Frau Gemeindepräsidentin (links) hält einen Schwatz mit einer Nachbarin. Gian Ehrenzeller/Keystone

"Goldstandard der direkten Demokratie", "Musterland", "Blaupause für Europa": Die Schweiz wird für ihre starke direkte Demokratie mit internationalem Lob überhäuft. Doch auch im Land, das die Volksrechte gewissermassen erfunden hat, ist nicht alles Gold, was glänzt. #DearDemocracy nimmt den Internationalen Tag der Demokratie vom 15. SeptemberExterner Link zum Anlass, Ihnen ein paar Fragen zu stellen. Haben Sie beispielsweise gewusst, dass…

Dieser Beitrag ist Teil von #DearDemocracy, der Plattform für direkte Demokratie von swissinfo.ch. Hier äussern nebst internen auch aussenstehende Autoren ihre Ansichten. Ihre Positionen müssen sich nicht mit jener von swissinfo.ch decken.

… Regierung und Parlament den Volkswillen bisweilen krass missachten? 

Aktuell ist der Fall der Sommerzeit. Soeben hat EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Junker deren Aus verkündet. Die Tage der Sommerzeit sind also auch in der Schweiz gezählt. 1977 per Gesetz vom Parlament eingeführt, ergriffen die Bauern das Referendum. 

Und siehe da: 1978 sagte eine Mehrheit der Stimmbürger an der Urne Nein zur Sommerzeit. Aber Regierung und Parlament kamen 1980 mit einem neuen Gesetz. Diesmal mochte niemand mehr das Veto einlegen. So hat die Schweiz seit 1981 die Sommerzeit – gegen die Stimme des Volkes.

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… das Parlament machen kann, was es will?

Können Sie sich eine Verfassung vorstellen, die von sich sagt, dass sie gar nicht gilt? Genau dies ist bei der Schweizerischen Bundesverfassung der Fall. Zumindest teilweise. In Artikel 190 steht nämlich, dass für Schweizer Gerichte nur Bundesgesetze und das Völkerrecht massgebend sind und nicht die Bundesverfassung. Das heisst: Gerichte müssen Bundesgesetze im Einzelfall auch dann anwenden, wenn sie klar gegen die Verfassung verstossen.

Ein fiktives Beispiel: Das Parlament führt per Gesetz die Militärdienstpflicht für Schweizer Frauen ein. Eine Frau wehrt sich vor Gericht und argumentiert, die Wehrpflicht für Frauen in diesem neuen Bundesgesetz verstosse gegen die Verfassung. In Artikel 59 Absatz 2 der Bundesverfassung steht nämlich, dass der Militärdienst für Schweizerinnen freiwillig ist. Die Gerichte müssten der Frau nun sagen, dass sie theoretisch zwar Recht habe, aber dennoch in die Kaserne einrücken müsse.

… eine Wählerstimme völlig wertlos sein kann?

Was oft vergessen geht: Die Kantone sind der erste Souverän der Schweiz. Das Volk kam erst später dazu. Die Kantone sagen, wie Regierung und Parlament gewählt werden. Und das können die etablierten Parteien ausnutzen, um sich neue Konkurrenz vom Leib zu halten. 

Das Rezept? Das Majorzsystem, also die Mehrheitswahl, sowie kleine Wahlkreise mit nur wenigen zu vergebenden Sitzen. Aussenseiter haben so kaum Chancen. Bei drei Sitzen sind für die Wahl über 30% der Stimmen nötig – die Platzhirsche bleiben schön unter sich. Die Stimme für eine Vertreterin einer Kleinpartei können Sie hier gerade so gut in den Papierkorb statt in die Wahlurne werfen.

Das Bundesgericht hat sechs Schweizer Kantone zur Einführung des Proporzwahlrechtes gezwungen. Diese konterten mit einer Standesinitiative, mit der sie die volle Souveränität über das Wahlsystem zurückerobern wollen. Die kleine Kammer, bestehend aus den Kantonsvertretern, hat dem Vorstoss zugestimmt. In der laufenden Herbstsession ist nun die grosse Kammer am Zug.

Hier als Embed den Live Talk von #DearDemocracy zum Int. Tag der Demokratie 2018 mit Anna Lührmann und Parag Khanna zum Thema: Demokratie in der Krise? (in Englisch)

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… die Schweiz eine Oligarchie ist? 

Als Besitzer eines erfolgreichen Chemie-Unternehmens machte Christoph BlocherExterner Link ein Vermögen. Mit 11,5 Milliarden Franken liegt seine Familie auf Platz 10 der Liste der Superreichen in der Schweiz. Der Tycoon führt auch bei der Schweizerischen Volkspartei das Szepter. Auch hier mit Erfolg: Die rechtskonservative SVP ist seit 1999 stärkste Partei, und Blocher selber der einflussreichste Politiker in der Schweiz des letzten Vierteljahrhunderts. 

Ein Faktor dieser Erfolge: Blocher ist Chefstratege sowie Sponsor der SVP. Wie viel Geld aus den Blocherschen Schatullen in die Abstimmungskampagnen der SVP geflossen ist, weiss ausserhalb der Partei niemand. Und das ist – aus Sicht des Gesetzes – völlig in Ordnung so. Denn die Parteienfinanzierung ist in der Schweiz ist eine absolute Blackbox. Eine Volksinitiative will jetzt Licht ins Dunkel bringen, wer wie viel in eine Parteikasse zahlt. 

Doch wieder zu Blocher resp. folgender Anekdote eines Schweizer Politikexperten: Stelle er chinesischen Delegationen jeweils die schweizerische Demokratie vor, komme als erstes stets diese eine Frage: “Was ist denn die Schweiz für eine Demokratie, wenn sich der reichste Mann eine Partei kaufen könne?”

… sich das Schweizer Volk nach dem Zweiten Weltkrieg seine demokratischen Rechte hart zurückerkämpfen musste? 

Vor genau 60 Jahren war die Schweiz auf dem besten Weg in eine Autokratie. Das glauben Sie nicht? 30. August 1939: Praktisch mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges übertrug das Schweizerische Parlament dem Bundesrat unbeschränkte Regierungs-VollmachteExterner Linkn. Während der blutigen Völkerschlacht wuchs diesem das Regieren per Notrecht ans Herz. Und zwar derart, dass der Bundesrat – und die Mitte-/Rechtsparteien – mit dem autokratischen Regieren fortfahren wollten. 

Dem Schweizer Volk blieb nichts anderes übrig, als seine Rechte zurück zu erkämpfen – mit einer Volksinitiative. Diese wurde am 11. September 1949 angenommen. Das missbräuchliche Vollmachtenrégime wurde erst 1952 abgeschafft.

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