Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Scheidungen sind für Palästinenser im Fastenmonat Ramadan tabu

Massenhochzeit im Gazastreifen - die Scheidung soll nach dem Willen der islamischen Gerichtsamkeit wohlüberlegt sein, also nicht während des kräfteraubenden Ramadans (Symbolbild) KEYSTONE/AP/Khalil Hamra sda-ats

(Keystone-SDA) Für die Dauer des Fastenmonats Ramadan gilt in den palästinensischen Autonomiegebieten in diesem Jahr ein Scheidungs-Verbot. Der Oberste Richter der islamischen Gerichtsbarkeit, Mahmud al-Habasch, begründete dies mit Erfahrungen der “vergangenen Jahre”.

In der Vergangenheit seien allzu “rasche und unangemessene” Anträge auf Scheidungen gestellt worden. Scheidungen könnten in diesem Jahr erst wieder nach dem Ende des Ramadan in Erwägung gezogen werden.

Die Überreaktionen scheidungswilliger Antragsteller aus den Vorjahren führte al-Habasch am Sonntag darauf zurück, dass sie während der Fastenzeit von morgens bis abends nicht essen und rauchen dürften. “Deshalb verursachen einige Probleme”, fügte er hinzu.

Laut den Statistiken der palästinensischen Autonomiebehörde wurden 2015 im Westjordanland und im Gazastreifen 50’000 Ehen geschlossen, während 8000 Ehen wieder geschieden wurden. In den palästinensischen Gebieten gibt es keine standesamtlichen Trauungen. Die Zuständigkeit für die Eheschliessung liegt bei den islamischen Gerichten, an deren Spitze al-Habasch steht.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft