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Nationalrat will Lücken bei Familienzulagen stopfen

Der Nationalrat will arbeitslosen alleinerziehenden Müttern unter die Arme greifen. Sie sollen mit der Mutterschaftsentschädigung neu das Recht auf Familienzulagen haben. (Symbolbild) KEYSTONE/CHRISTOF SCHUERPF sda-ats

(Keystone-SDA) Der Nationalrat will bestehende Lücken bei den Familienzulagen stopfen. Unter anderem sollen arbeitslose alleinerziehende Mütter mit der Mutterschaftsentschädigung neu das Recht auf Familienzulagen haben.

Die grosse Kammer ist am Dienstag ihrer Sozialkommission sowie dem Bundesrat gefolgt und hat das revidierte Bundesgesetz über die Familienzulagen mit 179 Stimmen ohne Gegenstimme angenommen. Die Änderungen gehen auf parlamentarische Vorstösse zurück.

Heute können arbeitslose alleinerziehende Frauen, die Mutterschaftsentschädigung erhalten, keine Familienzulagen beziehen. Hat keine andere Person einen Anspruch auf diese Zulagen, weil beispielsweise eine Vaterschaftsanerkennung fehlt, wird für das Kind keine Zulage ausgerichtet. Das soll sich nun ändern.

Ausbildungszulagen ab 15 Jahren

Die zweite Änderung betrifft die Ausbildungszulagen, die ebenfalls im Familienzulagengesetz geregelt sind. Diese sind höher als die Kinderzulagen, weil die nachobligatorische Ausbildung mit höheren Kosten verbunden ist.

Auch hier folgt der Nationalrat dem Bundesrat. Künftig sollen diese Zulagen bereits ab 15 Jahren ausgerichtet werden können. Heute gilt die untere Altersgrenze 16. Eine Kommissionsmehrheit wollte die Limite bereits bei 14 Jahren ansetzen.

Nach den bisherigen Abklärungen sei davon auszugehen, dass eine weitere Senkung der Altersgrenze in der Schweiz kaum Auswirkungen habe, kritisierte der Zuger SVP-Nationalrat Thomas Aeschi diesen Vorschlag. “Weniger als rund 1 Prozent aller in der Schweiz lebenden Kinder würden von einer solchen Regel profitieren.”

Er fand mit seinem Anliegen Gehör. Eine Mitte-Rechts-Mehrheit folgte in diesem Punkt dem Bundesrat. Die Linke dagegen scheiterte mit ihrem Vorschlag klar, die Ausbildungszulage längstens bis zur Vollendung des 29. Altersjahrs auszudehnen. Heute gilt die obere Altersgrenze 25.

Marginale Mehrausgaben

Ferner will der Nationalrat wie der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage für Finanzhilfen an Familienorganisationen schaffen. Solche Zahlungen würden seit 1949 geleistet. Zurzeit beliefen sie sich auf 2 Millionen Franken im Jahr, sagte Yvonne Feri (SP/AG) im Namen der Kommissionsmehrheit.

Die Familienzulagen für alleinstehende und arbeitslose Mütter fallen laut Innenminister Alain Berset finanziell marginal ins Gewicht. Die Änderung bei den Ausbildungszulagen habe jährliche Mehrausgaben von rund 16 Millionen Franken zur Folge. Dies entspreche einem Anteil von 3 Promille an den Gesamtausgaben für die Familienzulagen.

Als nächstes entscheidet der Ständerat über die Vorlage.

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