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“Raclette” ist kein geschützter Begriff

Ob aus dem Wallis oder Wales: "Raclette"-Käse ist "Raclette"-Käse. Keystone

Das Bundesgericht hat entschieden: "Raclette" ist ein Gericht, aber keine schutzwürdige Ursprungsbezeichnung. Mit anderen Worten: Jeder, der will, kann seinen Käse "Raclette" nennen.

Der Walliser Milchverband, der den Begriff “Raclette” schützen lassen wollte, zeigte sich enttäuscht. Der Bundesgerichtsentscheid sei ein Eigengoal, nicht nur für das Wallis, sondern für die ganze Schweiz.

Es sei eine einmalige Chance verpasst worden, den Begriff “Raclette” für die Schweiz zu schützen, kommentierte der Walliser Milchverband das Urteil der Lausanner Richter. Über diesen Entscheid freuten sich vor allem die europäischen Hersteller von industriellem Käse zum Schmelzen.

Diese Käse würden nun in der Schweiz und weltweit unter der Gattungsbezeichnung “Raclette” zu Preisen vermarktet, mit denen die Schweizer Hersteller kaum würden mithalten können.

Immerhin AOC-Siegel

Als Erfolg wertet der Verband aber immerhin, dass die Walliser Käsespezialität nun definitiv den Herkunftsschutz “Raclette du Valais AOC” erhält.

Die Registrierung dieser Herkunftsbezeichnung biete nun dem Konsumenten Gewähr, dass er beim Kauf einen echten Walliser “Raclette”-Käse beziehe und nicht irgendwelche Imitation.

Für Käse erst ab 1970

Laut dem Urteil des höchsten Schweizer Gerichts wäre für den Schutz von “Raclette” als Ursprungsbezeichnung erforderlich, dass der Begriff als traditionelle Bezeichnung für den Walliser “Raclette”-Käse verwendet wird. Das ist laut den Lausanner Richtern aber nicht der Fall.

Vielmehr habe “Raclette” über die Jahrhunderte nur für das Walliser Gericht als solches gestanden, bei dem geschmolzener Rohmilchkäse verzehrt werde. Als Bezeichnung für den Käse selber sei “Raclette” erst etwa ab den 1970-Jahren gebräuchlich geworden.

Und selbst bei dieser Verwendung von “Raclette” werde darunter nicht nur der Walliser Käse verstanden, sondern “Raclette”-Käse jeglicher Herkunft. Diese Ansicht werde auch durch den Stand der Gesetzgebung bestätigt, die 1997 bei der Einreichung des AOC-Gesuches durch den Walliser Milchverband geherrscht habe.

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Bundesgericht

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Das Schweizerische Bundesgericht (BGer) in Lausanne wurde 1848 bei der Umwandlung der Schweiz in einen föderalistischen Bundesstaat errichtet. Bei der Totalrevision der Bundesverfassung 1874 wurde der Aufgabenkreis des Gerichts erweitert. Das Bundesgericht ist im Wesentlichen eine Rekursstelle, welche die Einhaltung des Bundesrechts überwachen muss. Das BGer prüft auch, ob die kantonalen Gesetzgebungen konform mit dem…

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Kein klarer Nachweis mit Meinungsumfragen

So seien etwa in den internationalen Abkommen der Schweiz nur Ursprungsbezeichnungen wie “Gruyère” oder “Sbrinz” erwähnt, nicht aber “Raclette”.

Schliesslich würden auch die Resultate von zwei Meinungsumfragen nicht zum Nachweis genügen, dass “Raclette” traditionell als Walliser Produkt verstanden werde.

swissinfo und Agenturen

In der Schweiz werden jährlich rund 14’000 Tonnen Raclettekäse gegessen.

2000 Tonnen stammen aus dem Wallis, knapp 1500 Tonnen aus dem Ausland.

Beim Walliser “Raclette” wird ein halber Laib von besonders fein schmelzendem Vollfettkäse (z. B. Gomser Käse) nahe ans Feuer gelegt, so dass dieser langsam zu schmelzen beginnt. Sobald der Käse schmilzt, wird etwas davon mit einem Holzschaber, dem “Raclette”, auf einen Teller geschabt.

Heute wird “Raclette” meist auf elektrischen Tischöfen zubereitet.

Traditionell gibt es zu “Raclette” Pellkartoffeln (“Gschwellti”), saure Gurken, Essigzwiebeln, Senffrüchte usw. dazu.

Mittlerweile gibt es verschiedene Sorten von “Raclette”-Käse, beispielsweise mit Knoblauch, Pfeffer oder Paprika oder aus Ziegenmilch.

Heute ist “Raclette” kein ausschliessliches Gericht für Herbst/Winter. Gerade die ausländische Wohnbevölkerung in der Schweiz isst “Raclette” das ganze Jahr.

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