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“Lex Koller” wird (noch) nicht abgeschafft

Leerstehenden Ferienwohnungen könnte laut Bundesrat auch mit der Raumplanung entgegengewirkt werden. RDB

Das Parlament will nichts von einer Aufhebung der "Lex Koller" wissen, welche die Einschränkungen beim Immobilienkauf regelt. Das Geschäft geht zurück an den Bundesrat.

Die Landesregierung wird aufgefordert, flankierende Massnahmen vorzuschlagen gegen die Spekulation und gegen die so genannten “kalten Betten”, die 11 Monate im Jahr leer stehen.

Dank eines Zweckbündnisses zwischen der Linken und der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) hat der Nationalrat (grosse Kammer) mit 115 gegen 67 Stimmen das Projekt zur Abschaffung der “Lex Koller” an den Bundesrat zurückgewiesen.

Der Rat hat namentlich die flankierenden Massnahmen als ungenügend beurteilt.

Wären sie angenommen worden, hätten sich aktuelle Probleme der “kalten Betten” in den Tourismusgebieten sowie der Spekulation in den städtischen Zentren noch verschärft, sagte der Sprecher der vorberatenden Kommission.

Überfremdung abwehren

Ziel des Bundesgesetzes bei seiner Einführung 1985 war die Verhinderung der Überfremdung des Schweizer Bodens. Ein Stichwort in diesem Zusammenhang war die Angst von dem “Ausverkauf der Heimat”.

Wichtigster Punkt des Gesetzes ist die Kontingentierung des Erwerbs von Ferienwohnungen. Verschiedene andere Auflagen wurden in der Zwischenzeit aus dem Gesetz gestrichen. Der Wohnungskauf steht denn auch im Zentrum der politischen Diskussion.

Keine Gefahr

Das Gesetz gilt heute nur noch für Personen, die nicht im EU- oder EFTA-Raum leben. Staatsangehörige aus diesem Raum mit Wohnsitz in der Schweiz können jegliche Art von Grundstücken frei erwerben.

Grundsätzlich verboten ist nur noch der Kauf von nicht selber bewohnten Immobilien und von Ferienwohnungen ausserhalb der Fremdenverkehrsorte.

Bereits 1995 hat eine Expertenkommission festgestellt, dass keine echte Überfremdungsgefahr besteht. Sie befand, bei einer Aufhebung des Gesetzes werde es “wegen vergleichsweise hohen Preisen und nicht übermässigen Renditen kaum zu einer grossen Steigerung der ausländischen Nachfrage kommen”.

Nicht mehr zeitgemäss?

Da mit der Aufhebung des Gesetzes die Diskriminierung von Ausländerinnen und Ausländern wegfalle, könnte sich dies positiv auf die Schweizer Aussenpolitik auswirken, hofft der Bundesrat. Deshalb ist er der Meinung, die Lex Koller sei aufzuheben, was auch volkswirtschaftliche Impulse auslösen könne.

Das Problem der leerstehenden Ferienwohnungen habe nichts damit zu tun, ob die Besitzer In- oder Ausländer seien. Vielmehr will die Regierung als flankierende Massnahme das Raumplanungsgesetz abändern.

Umstritten

Doch die Massnahmen gegen Bodenspekulation und den Zweitwohnungsbau waren der Raumplanungskommission und der Rechtskommission des Nationalrats zu wenig griffig. Deshalb empfahlen sie der grossen Kammer, Gesetz und flankierende Massnahmen an den Bundesrat zur Überarbeitung zurückzuweisen.

Zu prüfen sei namentlich die Einführung einer Mindestwohnsitzdauer als Voraussetzung für den Kauf von Grundeigentum. Auch solle der Bundesrat Massnahmen gegen das Problem der “kalten Betten” in Zweitwohnungen vorschlagen.

Initiative gegen Aufhebung

Doch nicht nur das Parlament tut sich schwer mit der Idee der Regierung. Hängig ist auch eine Doppelinitiative der Organisation Helvetia Nostra des Umweltschützers Franz Weber.

Er hat im Dezember 2007 eine Doppelinitiative unter dem Titel “Rettet den Schweizer Boden” eingereicht. Die eine, “Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!”, richtet sich gegen die Aufhebung der Lex Koller und die geplanten flankierenden Massnahmen.

swissinfo, Christian Raaflaub

Der Neuerwerb von Ferienwohnungen durch Ausländer unterliegt einem Kontingent.
1985 betrug dieses 2000, gekauft wurden 1344 Wohnungen.
Ab 1988 wurde die Rezession spürbar: von 1800 möglichen Käufen wurden nur 672 getätigt.
Zwischen 1991 und 2001 lag das Kontingent bei 1420. 1991 wurden 953 Wohnungen gekauft, 2001 bereits 1326.
2005 wurde das Kontingent von 1400 mit 1393 Wohnungen fast vollständig ausgeschöpft.

Der informelle Name “Lex Koller” für das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland geht auf alt Bundesrat Arnold Koller zurück, der an der Ausarbeitung der letzten grossen Gesetzesänderung beteiligt war.

Seit das Bundesgesetz 1985 in Kraft getreten war, hatte man es nach alt Bundesrat Rudolf Friedrich “Lex Friedrich” genannt.

Das Gesetz ging zurück auf einen 1961 in Kraft getretenen und mehrmals verlängerten Bundesbeschluss, die “Lex Furgler”, nach alt Bundesrat Kurt Furgler.

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